Gesetzlich Versicherte
Ich bin als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut für Kinder und Jugendliche bis 21 Jahren bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden Württemberg zugelassen. Die Krankenkassen übernehmen deshalb alle anfallenden Kosten der Diagnostik und einer sich evtl. anschließenden Psychotherapie. Bis zur Volljährigkeit ist eine ärztliche Überweisung nicht erforderlich. Ab 15 Jahren können Jugendliche ohne Eltern eine Therapie beantragen.
Ab dem 01.04.2017 besteht die Möglichkeit, einen Termin zu einer psychotherapeutischen zur ersten diagnostischen Einschätzung und Empfehlung der weiteren Vorgehensweise zu vereinbaren. Aufgrund der Sprechstunde ergibt sich jedoch kein Anspruch auf einen Therapieplatz in meiner Praxis.
Private Krankenversicherungen
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. In seltenen Fällen sind psychotherapeutische Leistungen ausgeschlossen. Die Anzahl der Sitzungen, die pro Jahr übernommen werden, kann je nach Art ihres Versicherungstarifs variieren. Rufen Sie am besten bei Ihrer Versicherung an und fragen nach den genauen Modalitäten für die Aufnahme einer Psychotherapie
Beihilfe
Auch die Beihilfe erstattet üblicher Weise die Kosten für eine Psychotherapie, sofern in den ersten fünf Sitzungen, also vor Beginn der eigentlichen Behandlung, eine Genehmigung von der Beihilfestelle eingeholt wird. Informationen sowie erforderliche Formulare für die Genehmigung finden Sie auf den Seiten Ihrer Beihilfestelle.
Selbstzahler
Dies ist eine Möglichkeit, fernab jeder Bürokratie, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu übernehmen. Auch bei Selbstzahlern werden die von mir erbrachten Leistungen nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet.
„Auch die längste Reise beginnt mit dem ersten Schritt!“
Laotse